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Betreuungskraft nach § 53 c SGB XI

Gesundheit, Pflege und Soziales

Start neuer Kurse alle 14 Tage

 

 

Zusätzliche Betreuungskräfte sind gefragt und aus den stationären wie teilstationären Einrichtungen nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen dafür, dass Bewohner in den letzten Jahren in erheblichem Maß einen Gewinn an Aktivierung und Betreuung erfahren durften.

Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner*innen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, des Geschlechts sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren. Die Teilnehmer*innen dieses Lehrgangs sollen dazu befähigt werden, den Alltag der betreuungsbedürftigen Menschen zu organisieren und in allen Lebensbedürfnissen unterstützend mitzuwirken. Den Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung, Beschäftigung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegengebracht und mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte:

Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner*innen betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können wie z.B.:

  • malen und basteln
  • handwerkliche Arbeiten
  • leichte Gartenarbeiten
  • Haustiere füttern und pflegen
  • kochen und backen
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
  • Musik hören
  • musizieren / singen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten
  • lesen und vorlesen
  • Fotoalben anschauen, etc.

Die Betreuungskräfte sollen den Pflegeheimbewohner*innen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.

Ziele:

Die Teilnehmer*innen dieses Lehrgangs sollen dazu befähigt werden, den Alltag der betreuungsbedürftigen Menschen zu organisieren und in allen Lebensbedürfnissen unterstützend mitzuwirken. Den Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung eine höhere Wertschätzung entgegengebracht und mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Ausbildungsinhalte:

Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten bundeseinheitlichen Richtlinien nach §53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 1. Januar 2017).

Inhalte Basiskurs:

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, etc.
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
  • Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
  • Erste Hilfe, Verhalten bei Notfall

Inhalte Aufbaukurs:

  • Vertiefen der Kenntnisse und Methoden über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit Betreuungsbedürftigen
  • Rechtskunde
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Erhaltung des Bewegungsapparates für Menschen mit degenerativen Erkrankungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten
  • Erweiterte Kenntnisse zur Pflege

Abschluss:

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat der DAA „Betreuungskraft nach §53c SGB XI" sowie ein Zertifikat "Erste Hilfe".

Veranstaltungsform:

Teilzeit berufsbegleitend

Zeitraum und Zeiten:

Start neuer Kurse alle 14 Tage in Voll- und Teilzeit (sprechen Sie uns einfach darauf an)

Vollzeit: Dauer 10 Wochen inkl. 2 Wochen Praktikum

Teilzeit: Dauer 20 Wochen inkl. 4 Wochen Praktikum

Förderung:

Die Maßnahme wird gem. § 85 SGB III durchgeführt (Förderung mit Bildungsgutschein).

Eine Eigenfinanzierung ist möglich.

 

Interessiert? Dann nehmen Sie doch direkt Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne.