Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA)
Aufgaben und Tätigkeiten
Ausbilder*innen für anerkannte Ausbildungsberufe setzen die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen in die Praxis um. Sie wählen die neuen Auszubildenden vor Beginn eines Ausbildungsjahres aus, in der Regel in einem speziellen Auswahlverfahren und in persönlichen Gesprächen. Sie überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, kontrollieren die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) und unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes. Dazu müssen die einzelnen Lernschritte in angemessenen Unterrichtssequenzen aufbereitet und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden. Gerade im gewerblich-technischen Bereich vermitteln Ausbilder*innen auf der Grundlage ihrer eigenen Ausbildung, in der Regel als Handwerk- oder Industriemeister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in, die Inhalte des Berufs in speziellen Lehrwerkstätten.
Zudem melden die Ausbilder*innen die Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle (Industrie- und Handels- wie auch Handwerkskammer) an. Nach Abschluss der Ausbildung beraten sie die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und stellen die Ausbildungszeugnisse aus.
Lehrgangsinhalte im Überblick
Grundlage des Lehrgangs sind die bundesweit gültigen Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Interessiert? Dann nehmen Sie doch direkt Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne.