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Bewerbung und Coaching

Ihr Bewerbungsweg zurück in den Beruf

 

 

Sie suchen den Einstieg ins Berufsleben?
Sie möchten nach einer Auszeit wieder beruflich Fuß fassen?
Sie streben einen erfolgreichen Wechsel von Branche oder Beruf an?
Oder wollen Sie sich einfach nur beruflich verbessern?

 

Die DAA Bad Kreuznach bietet über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine Vielzahl individueller Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitssuchenden bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen all diese Wünsche und geben Ihnen die Möglichkeit, sich über Training und Coaching optimal auf jede Bewerbungssituation vorzubereiten.

Sie lernen mit uns Stellenanzeigen richtig zu lesen und zu deuten, Ihre Bewerbung ausdrucksstark zu gestalten und Ihr Vorstellungsgespräch so souverän und kompetent zu führen, dass Sie bei Arbeitgeber*innen einen hochmotivierten und engagierten Eindruck hinterlassen.

Wählen Sie gemeinsam mit Ihren Berater*innen aus unserer Angebotspalette genau die Leistungen aus, die profilgenau auf Ihren Handlungsbedarf passen:

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung bescheinigt.

In einem solchen Gutschein werden das Ziel und der Inhalt der Maßnahme festgelegt und eine Förderzusage erteilt. Die Gutscheininhaber*in kann sich mit dem Gutschein einen oder mehrere Kursanbieter frei auswählen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein besteht in drei unterschiedlichen Variationen:

  • AVGS 1...
    zur Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitsuchenden durch Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger
  • AVGS 2...
    zur ausschließlich erfolgsorientierten Vermittlung von Arbeitsuchenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch einen zugelassenen Träger
  • AVGS 3...
    zur Durchführung einer betrieblichen Trainingsmaßnahme, die bis zu 6 Wochen bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden kann.

Wer kann einen AVGS beantragen?

Alle Personen, die bei ihrem zuständigen Leistungsträger (Arbeitsagentur, Jobcenter, Landkreis o. a.) arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können einen AVGS beantragen.

Dazu gehören neben Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II u. a. auch:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger*innen
  • Selbständige und Berufsrückkehrer*innen
  • Studierende und Auszubildende auf Jobsuche
  • Soldat*innen bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftigte in Transfer
  • Auffanggesellschaften

Wo und wann ist ein AVGS zu beantragen?

  • Der AVGS muss beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden.
  • Der AVGS kann gleich zu Beginn der Arbeitssuche ausgestellt werden.
  • Für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I besteht ein Rechtsanspruch nach der 6. Woche der Arbeitslosigkeit.